Nach Rücksprache mit Dr. Sebastian Brauer, Wirtschaftsprüfer bei Schomerus & Partner, sollte in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung vorliegen, wenn Ihr*e Spender*in eine Änderung der Dauerspende wünscht. Zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten sollten sämtliche Änderungen der Dauerspende (betragsmäßige Änderungen, Kündigung der Dauerspende, Änderung der Kontoverbindung etc.) durch entsprechende Nachweise, mindestens in Form von E-Mails oder Formulardaten der Homepage, für eine mögliche Prüfung durch das Finanzamt gesichert sein.
Eine schriftliche Bestätigung in Papierform muss nicht zwingend vorliegen. Allerdings sollten die elektronischen Nachweise nach Eingang derart abgespeichert werden, dass keine Veränderungen an den E-Mails oder Formulardaten vorgenommen werden können. Mündliche Zusagen in Telefonaten oder persönlichen Gesprächen reichen allein nicht aus.
Weiterführende Informationen zu Änderungen der Dauerspende über MyAltruja, finden Sie unter folgendem Link.
Zudem können Spender*innen ihre Dauerspende auch selbst bearbeiten. Es bedarf somit keiner schriftlichen Bestätigung (siehe Link).